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   BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03   

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https://dejure.org/2010,5759
BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,5759)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,5759)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,5759)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 3 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 ZPO, § 544 Abs 2 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 3 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 ZPO, § 544 Abs 2 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher Kenntnis über die Entstehung eines Revisionsgrundes im Patentverletzungsprozess; Eine von der des Oberlandesgerichts abweichende und entscheidungserhebliche Abweichung in der Auslegung eines Patents durch den ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher Kenntnis über die Entstehung eines Revisionsgrundes im Patentverletzungsprozess; Eine von der des Oberlandesgerichts abweichende und entscheidungserhebliche Abweichung in der Auslegung eines Patents durch den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aussetzung der Revision für Entscheidung über Klagepatent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 158/04

    Crimpwerkzeug II

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Mit Urteil vom 12. März 2009 hat der Xa-Zivilsenat über die Nichtigkeitsklage rechtskräftig entschieden (Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Denn obwohl diese Vorschrift nach ihrer Entstehungsgeschichte absoluten Charakter hat, ist sie ausnahmsweise jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15; Beschluss vom 7. Juli 2004 - IVV MO 12/03 [richtig: XII ZB 12/03 - d. Red.] , NJW-RR 2004, 1651 Rn. 15).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Gegenteiliges hieße, die anwaltlichen Sorgfaltspflichten zu überspannen, selbst wenn es zum Gebot anwaltlicher Vorsicht gehört, auch bei zweifelhafter Rechtslage einen Rechtsbehelf einzulegen, um dessen Erfolgsaussichten klären zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2527/07, NJW 2008, 2167 Rn. 28).
  • BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07

    Unwirksamkeit der Berufung wegen Löschung des Prozessbevollmächtigten aus der

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    a) Die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass die Frist versäumt ist (§ 233 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290 Rn. 5).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Denn obwohl diese Vorschrift nach ihrer Entstehungsgeschichte absoluten Charakter hat, ist sie ausnahmsweise jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15; Beschluss vom 7. Juli 2004 - IVV MO 12/03 [richtig: XII ZB 12/03 - d. Red.] , NJW-RR 2004, 1651 Rn. 15).
  • BPatG, 19.12.2016 - 21 W (pat) 53/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur

    Nach dem Beschluss des BGH vom 30. August 2010 in der Sache "Crimpwerkzeug IV" (X ZR 193/03, Rn. 18 - juris).

    Dies kommt aus Gründen eines wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Wahrung des rechtlichen Gehörs insbesondere dann in Betracht, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH, Beschluss vom 30. August 2010 - X ZR 193/03, Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

    Dies gilt dann, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren

    Es entspricht, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.08.2010 (X ZR 193/03, Mitt 2011, 24; BeckRS 2010, 22663) bestätigt hat, ständiger Rechtsprechung, dass die Ausschlussfrist nicht gilt, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Mitt 2011, 24 [18] m.w.N.).
  • BPatG, 30.04.2015 - 7 W (pat) 86/14

    Erlöschen eines Patents wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Jahresgebühr

    Von der Einhaltung der Jahresfrist kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO unter Wahrung des Rechtsstaatsprinzips ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH NJW 2013, 1684 m. w. N.; Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

    Die grundsätzliche Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Durchbrechung der Jahresausschlussfrist bei der Wiedereinsetzung anzunehmen ist, ist höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

  • BGH, 14.04.2015 - XI ZR 119/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der

    Zwar kann ein Beschwerdeführer Zulassungsgründe grundsätzlich nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mithilfe eines Antrags auf Wiedereinsetzung nachschieben (BGH, Beschluss vom 30. August 2010 - X ZR 193/03, juris Rn. 8, 15).
  • BPatG, 25.09.2014 - 7 W (pat) 18/14
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

    Die grundsätzliche Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Durchbrechung der Jahresausschlussfrist bei der Wiedereinsetzung anzunehmen ist, ist höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2022 - 1 L 84/21

    Zulassung der Berufung in Fällen gefestigter Rechtsprechung

    Ob ein nachträglich entstandener Zulassungsgrund gleichwohl unter den Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in das Zulassungsverfahren eingeführt werden kann, obwohl der Antragsteller - wie hier die Beklagte - die gesetzlichen Antrags- und Begründungsfristen des § 124a Abs. 4 Satz 1 und 4 VwGO an sich gewahrt hat, kann dahinstehen (ablehnend OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 A 1731/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.; OVG MV, Beschluss vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 -, juris 21; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 30. August 2010 - X ZR 193/03 -, juris Rn. 8 ff., und vom 17. September 2013 - XI ZR 124/11 -, juris [ohne Rn.]; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 38).
  • BPatG, 25.07.2016 - 26 W (pat) 506/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC MONSTER (Wort-Bild-Marke)/MONSTER MUSIC

    Anhaltspunkte dafür, dass § 91 Abs. 5 MarkenG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO ausnahmsweise nicht anwendbar ist, weil die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Amt oder dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH NJW 2013, 1684 m. w. N.; BGH Mitt. 2011, 24 Rdnr. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.), sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BPatG, 25.07.2013 - 10 W (pat) 2/13

    Patentbeschwerdeverfahren - internationale Patentanmeldung - nationale

    Dies kommt aus Gründen eines wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Wahrung des rechtlichen Gehörs insbesondere dann in Betracht, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH, Beschluss vom 30. August 2010 - X ZR 193/03, …
  • BPatG, 03.11.2016 - 7 W (pat) 5/16
    bb) Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts - in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO (z. B. BGH Mitt. 2011, 24 (Tz. 18) - Crimpwerkzeug IV m. w. N.; BGH NJW-RR 2016, 638 (Tz. 7, 8)) - anerkannt, dass auch im patentamtlichen Verfahren die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung trotz Ablaufs der Jahresfrist des § 123 Abs. 2 Satz 4 PatG in besonders gelagerten Ausnahmefällten als zulässig anzusehen ist, und zwar insbesondere dann, wenn die Fristüberschreitung auf.
  • BPatG, 09.06.2016 - 7 W (pat) 88/14

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Jahresfrist des § 123 Abs. 2 S.

    b) Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts - in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO (z. B. BGH Mitt. 2011, 24 (Tz. 18) - Crimpwerkzeug IV m. w. N.; BGH v. 21. Januar 2016, IX ZA 24/15, in juris) - anerkannt, dass auch im patentamtlichen Verfahren die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung trotz Ablaufs der Jahresfrist des § 123 Abs. 2 Satz 4 PatG in besonders gelagerten Ausnahmefällten als zulässig anzusehen ist, und zwar insbesondere dann, wenn die Fristüberschreitung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Sphäre des Patentamts zuzurechnen sind, und damit nur so die verfassungsmäßigen Rechte des Antragstellers gewahrt werden können (vgl. BPatGE 51, 197, 202 - Überwachungsvorrichtung; BPatG Mitt.
  • BPatG, 08.03.2016 - 10 W (pat) 70/14

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung

  • BPatG, 30.07.2015 - 7 W (pat) 43/14

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - zur Wiedereinsetzung nach Ablauf

  • BPatG, 08.11.2012 - 10 W (pat) 32/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Objektfassung" - Wiedereinsetzung in die Frist zur

  • BPatG, 13.05.2014 - 7 W (pat) 50/14
  • BPatG, 13.05.2014 - 7 W (pat) 49/14
  • BPatG, 30.01.2014 - 7 W (pat) 13/14

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - "Bindung für ein Snowboard" -

  • BPatG, 10.09.2013 - 10 W (pat) 13/13
  • BPatG, 02.09.2014 - 7 W (pat) 44/14

    Entrichtung der Jahresgebühr nach erfolgter Patentanmeldung

  • BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 14/13
  • BPatG, 25.11.2016 - 7 W (pat) 37/15

    Umschreibung der Patenterteilung mit der Bezeichnung "Vollei-Zubereitung" auf den

  • BPatG, 16.07.2014 - 7 W (pat) 29/14
  • BPatG, 27.06.2014 - 7 W (pat) 30/14
  • BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 9/22
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